Anforderungen für
Videozuschaltung
Die Videozuschaltung erfordert eine UMTS-
Verbindung. Die Möglichkeit zur Nutzung der
Videozuschaltung ist von der Verfügbarkeit eines
UMTS-Netzes abhängig. Weitere Informationen zum
Dienst, zur Verfügbarkeit eines UMTS-Netzes und zu
den mit der Nutzung des Dienstes verbundenen
Gebühren, erhalten Sie bei Ihrem Diensteanbieter.
Zur Nutzung der Videozuschaltung müssen Sie
Folgendes sicherstellen:
●
Ihr Gerät ist für die Verbindung von Person zu Person
eingerichtet.
●
Sie haben eine aktive UMTS-Verbindung und
befinden sich innerhalb der Reichweite eines UMTS-
Netzes. Wenn Sie das UMTS-Netz während einer
Videozuschaltungssitzung verlassen, wird die
Zuschaltung gestoppt, der Sprachanruf jedoch
fortgesetzt.
●
Sowohl der Absender als auch der Empfänger sind
beim UMTS-Netz registriert. Wenn Sie jemanden zu
einer Zuschaltungssitzung einladen und das Gerät
des Empfängers sich nicht in Reichweite eines UMTS-
Netzes befindet, die Videozuschaltung nicht
installiert ist oder Verbindungen von Person zu
Person nicht konfiguriert sind, empfängt der
Benutzer keine Einladung. Sie erhalten eine
132
Anrufen
Fehlermeldung, die besagt, dass der Empfänger die
Einladung nicht annehmen kann.